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Aufgabe der Funktion
In der Funktion Rahmenpläne werden die Rahmenbedingungen der Kontierung hinterlegt. Dies sind der Kontenrahmen und der Produktplan wovon es jeweils verschiedene Varianten geben kann. Die Hinterlegung der Rahmenpläne hat verschiedene Aufgaben. Zum einen kann aus einem Rahmenplan ein kundeneigener Produkt- oder Kontenplan abgeleitet werden. Zum anderen dient der als Basiskontenrahmen festgelegte Rahmenplan als Kontrollfunktion für die Anlage eigener Konten oder Produkte, indem geprüft wird, ob diese zum Basis Rahmenplan (z.B. Kontenrahmen des Bundeslandes) passen. Dies ist insbesondere wichtig für Mandanten, für welche Statistiken für die statistischen Landesämter abgegeben werden müssen.
Als weitere Funktion können in den Rahmenplänen die zum Teil vom Gesetzgeber herausgegebenen Informationen (Beschreibungen) zu den Konten, die Bereichsabgrenzung und die Zuordnungsvorschrift für die Zuordnung der kameralen Kontierung hinterlegt werden.
MACH stellt die gesetzlich vorgegebenen Rahmenpläne für die jeweiligen Bundesländer zur Verfügung. Der Neuaufbau eines Rahmenplans ist (zumindest bei öffentlich-rechtlichen Mandanten) hier nicht erforderlich.
Zuletzt geändert am 19.03.2025 - Direktlink zu dieser Seite.