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Die Nachträge werden in der Planversions-Verwaltung angelegt.
Übernahme von APL / UPL Buchungen sowie Sperren in die Nachtragsplanung
In der Nachtragsplanung sollten die unterjährig (bis zum Zeitpunkt der Eröffnung) durchgeführten APL/UPL Buchungen und Sperren als Nachtragshaushaltsansatz in die Nachtragsplanung übernommen werden.
Hierzu dient die Funktion „UPL/APL - Import in der Planung.
In dieser Funktion werden über die Auswahl der Funktion Werte ermitteln die bisher gebuchten APL/UPL Buchungen sowie Sperren ermittelt.
Mit Speichern können diese Werte dann in die Nachtragsplanung als Nachtragsansatz übernommen werden.
Bei Bedarf können die übernommenen Werte dann wie gewohnt in der Planung überarbeitet werden.
ACHTUNG: Mit der Genehmigung des Nachtrages werden die, zum Zeitpunkt der Eröffnung des Nachtrages bestehenden UPL, APL und Sperren automatisch ausgebucht! Damit dies nicht dazu führt, dass die Mittel der Budgets dadurch negativ beeinflusst werden, hat im Anschluss an die Genehmigung (jedoch nicht vorab) eine Budgetfreigabe zu erfolgen.
Erfassung der Nachtragsansätze
Die Erfassung der Nachtragsansätze erfolgt wie die Erfassung der Ansätze des Haushaltsplanes, mit dem Unterschied, dass bei der Nachtragsplanung lediglich der Wert der Veränderung zu erfassen ist. War im Haushalt z.B. ein Wert von 10.000 € geplant und soll insgesamt später ein Wert von 11.000 € zur Verfügung stehen, wird im Nachtrag der Wert 1.000 erfasst. In der Maske wird dies auch so dargestellt.
Zuletzt geändert am 15.10.2020 - Direktlink zu dieser Seite.