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Aufgabengebiet Steuerungs- und Steuerungsunterstützung
Das System legt hier die für die Umlage notwendigen zwei Umlageschritte an.
1. Umlage (50%) nach "Köpfen im Endprodukt"
2. Umlage (Rest, also 50%) nach bereinigtem Haushaltsvoumen (Konten 40%, 41%, 42%, 44% und 47%)
Sollte für die Umlage ein spezielles ILV-Konto für die Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen genutzt werden, so müssen diese in den Spalten von ILV Aufwand, von ILV Ertrag, nach ILV Aufwand, nach ILV Ertrag hinterlegt werden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass diese ILV Konten dann in allen Endprodukten auch hinterlegt wurden.
Um die Umlagemenge "Mitarbeiter" hinterlegen zu können, muss diese Umlagemenge bereits im Kennzahlenprogramm aufgebaut worden sein.
Ebenfalls sollte eine entsprechende Anzahl von "Köpfen" in allen Endprodukten (Externen Leistungen) hinterlegt worden sein.
Zuletzt geändert am 05.06.2020 - Direktlink zu dieser Seite.