Übernahme von Mahnverfahren

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Übernahme von Mahnverfahren

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Sind Exportläufe zur Übernahme in die MACH finanzplus Vollstreckung vorhanden, wird beim Programmstart ein Hinweis angezeigt.

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Diese können anschließend über die Schaltfläche Aktion eingelesen werden. Alternativ kann auch über die Schaltfläche Übernahme von Mahnverfahren der Exportlauf eingelesen werden.

 

Nach Klick auf Start erfolgt der Einlesevorgang und eine Übernahmeliste wird angezeigt. Hier kann entschieden werden, welche Fälle in die MACH finanzplus Vollstreckung übernommen werden sollen.

 

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Bei der Übernahme kann eine Zuordnung je Verfahren zu bestimmten Bearbeitern (Vollstreckungsbezirke) automatisch erfolgen oder über die Auswahl-Box (Auswahl Sachbearbeiter) eine Einzelbearbeitung gestartet werden.

 

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Die zu übernehmenden Verfahren werden angezeigt und es kann darüber entschieden werden, was damit passieren soll.

 

Normalerweise entsteht aus jedem Beitreibungsverfahren (ein Ermittlungslauf in F+) auch ein Vollstreckungsverfahren im Erweiterten Mahnwesen. Ist dies nicht gewollt und die Vollstreckung soll nicht fallorientiert erfolgen, so kann man hier einstellen, dass neue Verfahren mit bereits vorhandenen zusammengefasst werden sollen. Für die Zusammenfassung muss das Masterverfahren noch änderbar sein (also weder abgeschlossen, noch Titel gesperrt) und der Hauptschuldner muss derselbe sein wie im neuen Verfahren und die Art muss übereinstimmen (OR oder PR).

 

Für die Zusammenfassung selbst gibt es zwei Varianten (Einstellung Parameter):

 

1. neue Verfahren nach Adressnummer

es werden nur Verfahren zusammengefasst, die innerhalb eines Importlaufes die gleichen Schuldner haben. Gibt es bereits ein bestehendes Verfahren von vor dem Import mit diesem Schuldner wird dieses nicht geändert. Es entsteht in jedem Fall ein aber auch nur ein neues Verfahren für den Schuldner.

 

2. neue Verfahren mit vorhandenen nach Adressnummer

existiert bereits ein Verfahren mit dem Schuldner werden alle neuen Verfahren, die durch den Import erzeugt werden, an dieses bereits existierende Verfahren angehängt. Es gibt nur ein offenes Verfahren pro Schuldner.

 

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Start: automatische Übernahme. Die Übernahme wird protokolliert.

Alle abwählen: Es wird kein Verfahren automatisch übernommen. Die Verfahren werden einzeln bearbeitet.

Liste drucken: Es wird eine Liste der übernommenen Verfahren gedruckt.

 

 

 


Zuletzt geändert am 04.07.2024 -