Allgemeine Parameter

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Allgemeine Parameter

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Unter diesem Programmreiter können verschiedene Stammdaten eingestellt werden, die dann bei der Bearbeitung von Vollstreckungsfällen wirken. Manche davon sind „selbsterklärend“, andere bedürfen der näheren Erläuterung.

 

Zum besseren Verständnis empfehlen wir dazu dieses Programm am PC aufzurufen.

 

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Block: Bezugsdatum für Säumnis-Berechnung

 

Die Säumnisgebühren werden nicht für den gesamten Zeitraum der offenen Forderung berechnet, sondern höchsten für den Zeitraum seit dem das Verfahren an das Erweiterte Mahnwesen übergeben wurde. Säumnisgebühren davor müssen die Programme berechnen und übergeben, die das Beitreibungsverfahren veranlasst haben.

 

Der Startzeitpunkt für die Berechnung kann gewählt werden. Dabei ist die oberste Einstellung die ungenaueste und die unterste die genaueste. Unter Umständen werden bei einzelnen Verfahren beim Import weder letztes Mahndatum noch letztes Berechnungsdatum der Mahnung geliefert. Dann wird versucht, das nächste ungenaue Bezugsdatum zu nutzen.

 

 

 

 

 

Aktionen bei Import aus Mahnung

 

Hier kann eingestellt werden, was nach einem Import eines Verfahrens aus F+ oder einem Fremdverfahren automatisch passieren soll.

 

 

 

Verfahren berechnen

 

Nach dem Import bleiben viele Summenfelder auf 0, die sonst erst beim nächsten Speichern berechnet werden (in der Regel voreingestellt).

 

 

 

Säumnis berechnen

 

Um die Säumnis der Titel, die in der Vollstreckung berechnet werden, sofort auf dem aktuellsten Stand (Tagesdatum) zu haben, kann man die Säumnis gleich automatisch nach dem Import berechnen lassen. Wenn der Nutzer allerdings vollständige Kontrolle über diese Gebühren haben möchte, kann die Berechnung auch abgeschaltet werden (in der Regel voreingestellt).

 

 

 

Aktenkennzeichen bilden

 

Wie bereits beschrieben, kann das Aktenzeichen eines Verfahrens über ein Script gebildet werden. Diese Bildung kann manuell veranlasst werden aber nach dem Import auch gleich automatisch angestoßen werden. Damit kann jedes Verfahren gleich bei der Anlage durch den Import mit einem eindeutigen Kennzeichen versehen werden (in der Regel voreingestellt).

 

 

 

Verjährungstermine erzeugen

 

Bußgelder haben ein Verjährungsdatum, zu dem das Programm beim Import automatisch einen Erinnerungstermin erzeugen kann. Die Vorlaufzeit und die Terminart werden etwas weiter unten auf der Maske definiert. Die Termine werden bei Auswahl automatisch beim Import erzeugt (in der Regel voreingestellt).

 

 

 

Nach-Import-Script ausführen

 

Nach dem Import eines Verfahrens kann ein After-Import-Script ausgeführt werden, das weitere Daten aus der Schnittstelle übernimmt und ins Verfahren überträgt, oder im Verfahren eventuell andere Änderungen vornimmt. Das "Nach-Import-Script" muss dazu bei den betreffenden Datenquellen angegeben sein.

 

 

 

"Ist" automatisch importieren

 

Die Übernahme von Ist-Buchungen aus z.B. F+ geschieht normalerweise immer auf Veranlassung des Bearbeiters und nicht automatisch. Beim Import können mit dieser Einstellung gleich alle vorhandenen Ist-Buchungen ins Programm übernommen werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Säumnis gleich berechnet werden soll.

 

 

 

Rücklastschriften importieren

 

Rücklastschriftgebühren (Bankgebühren) werden als Titel importiert, sind also keine Nebenforderungen im Sinne der Vollstreckung.

 

 

 

 

 

Verschiedene Parameter:

 

 

Automatische Pflege der Vollstreckungsstellen-Zuordnung

 

Die Entscheidung, ob Amtshilfe oder eigene Zuständigkeit, wird anhand der PLZ und des Wohnortes (Parameter (CHECKORT, CHECKPLZ) des Schuldners getroffen. Dazu wird die Tabelle "x2400beiplz" der Beitreibung von F+ genutzt. Diese Tabelle ist normalerweise per Hand zu pflegen.

 

Da die Zuordnung aber meist dauerhaft ist, kann eine Zuordnung von Schuldner-Wohnort und zuständige Vollstreckungsbehörde auch immer dann automatisch gespeichert werden, wenn in einem Amtshilfeverfahren die ausführende Behörde eingetragen wird.

 

 

Nachfragen bei Druck-Vorgängen die Kosten erzeugen

 

Der Druck von Formularen kann Kosten erzeugen (z.B. Porto). Wenn diese Option gewählt ist, so wird vor der Übernahme der Kosten des Druckes beim Nutzer nachgefragt, ob diese Kosten ins Verfahren übernommen werden sollen oder nicht. Will man es in Sonderfällen nicht, so werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Ist die Option nicht gewählt, so werden die Kosten ohne Rückfrage einfach übernommen.

 

 

andere Bearbeiter zulassen

 

Jedem Verfahren kann ein Bearbeiter zugewiesen werden. Dies kann schon beim Import über ein Script geregelt werden oder bei der Übernahme von Hand. Im Stellvertreterfall kann ein anderer Bearbeiter zwar "fremde" Verfahren ansehen, aber nicht ändern. Nur der Super-User kann dem Stellvertreter das Verfahren zuordnen, indem er ihn als Bearbeiter einträgt. Wenn diese Option gewählt ist, so kann jeder die Verfahren des anderen ändern.

 

 

Terminart für Verjährung

 

Weil Verjährungstermine möglichst ohne große Rückfrage erstellt werden sollen, muss hier eine Terminart angegeben werden, die dafür verwendet werden soll. Wird keine Terminart angegeben, so wird immer die Terminart 0 erzeugt.

 

 

Vorlaufzeit für Verjährungstermine

 

Die Erinnerung an einen Verjährungstermin soll in der Regel nicht erst am Verjährungstag selbst, sondern weit vorher geschehen, damit man noch einmal aktiv werden kann. Mit dieser Einstellung kann man festlegen, wie viel Tage man vor dem eigentlichen Verjährungstermin informiert werden soll.

 

 

Euro - Währungszeichen

 

Anders als in F+ gibt es im Erweiterten Mahnwesen kein Jahr als Bezugsgröße. Deshalb kann man auch die Währungssymbole nicht mehr vom Mandanten aus der Erst- und der Zweitwährung nutzen. Man muss daher hier das zu nutzenden Währungszeichen für den Euro eintragen.

 

 

Verfahrensimport beschränken auf

 

Ohne eine namentliche Beschränkung auf einen Nutzer kann jeder Nutzer des Erw. MW einen Import aus F+ oder einem Fremdverfahren vornehmen. Ist dies nicht gewollt, so kann hier der Nutzer eingetragen werden, der den Import immer vornehmen soll (eine Art Rechteverwaltung für den Import).

 

 

Zusammenfassung beim Import:

 

Normalerweise entsteht aus jedem Beitreibungsverfahren (ein Ermittlungslauf in F+) auch ein Vollstreckungsverfahren im Erw. MW. Ist dies nicht gewollt und die Vollstreckung soll nicht fallorientiert erfolgen, so kann man hier einstellen, dass neue Verfahren mit bereits vorhandenen zusammengefasst werden sollen.

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Art des Ausdrucks der AO:

 

Nach dem Buchen von Titeln und Nebenforderungen wird standardmäßig eine Liste mit den erzeugten bzw. aktualisierten Vorgängen in Sach- und Vorbuch erzeugt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die normalen Annahme-Anordnungen zu drucken. Beim Ausdruck von Vorbuchvorgängen beschränkt sich der Ausdruck der Änderung des Summenvorganges im Sachbuch, da es keine Annahmeanordnung für das Vorbuch gibt.

 

 

Standard-Gläubiger

 

Für interne Verfahren wird hier die Adresse des Standardgläubigers hinterlegt. Diese Adresse wird beim Import standardmäßig eingetragen.

 

 

Standard-Vollstreckungs-Behörde

 

Es kann die Adresse der Standart-Vollstreckungsbehörde eingetragen werden.

 

 

 

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -