Verfahrensarten

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In aller Regel wird zwischen

internen Verfahren (eigene Fälle im eigenen Vollstreckungsbereich)

Amtshilfeersuchen (eigene Fälle in fremdem Vollstreckungsbereich)

externen Amtshilfeersuchen (fremde Fälle im eigenen Vollstreckungsbereich)

unterschieden.

 

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Die Zuordnung, ob es ein internes Verfahren (eigene Forderung im eigenen Vollstreckungsbereich) oder ein Amtshilfeersuchen (eigene Forderung im fremden Vollstreckungsbereich) wird, ergibt sich aus der Voreinstellung in den Stammdaten der Beitreibung (Definition Beitreibung), Reiter PLZ/Ort.

 

Adressen, deren PLZ dem eigenen Zuständigkeitsbereich zugeordnet wurden werden so im Vollstreckungsfall zu „internen Verfahren“, während alle anderen zu „Amtshilfeersuchen“ werden. Der untere Teil der Maske (Zuständigkeitsbereich fremder Behörden) hat für die Vollstreckung keine Bedeutung.

 

Externe Amtshilfeersuchen (fremde Forderungen im eigenen Vollstreckungsbereich) werden im Vollstreckungsprogramm erfasst.

 

Hier erfolgt nun pro Verfahrensart die Zuordnung von diversen Stammdaten.

 

Neben Bezeichnung und Typ wird ein Script zugeordnet bzw. generiert, welchen die Bildung des Aktenzeichens steuert.

 

Es kann eine Zusatzmaske für weitere Informationen hinterlegt werden.

 

Des Weiteren sind, insbesondere für Amtshilfe, die Buchungsstelle für die Nebenforderungen zu definieren, die zu verwendenden Druckvorlagen (siehe Abschnitt Druckvorlagen) werden zugeordnet, Ereignisse, Zusatzmasken und Berechnungsgrundlagen definiert, sofern erforderlich.

 

Dabei unterstützt Sie MACH aktiv.


Zuletzt geändert am 19.03.2025 -