Aussetzung

<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >>

Navigation:  Bewirtschaftung+ > Zahlungsaufschub > Vorgänge bearbeiten >

Aussetzung

Seite drucken vorherige SeiteZurück zur ÜbersichtNächste Seite

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) ist die Möglichkeit der zuständigen Verwaltungsbehörde, auf die zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsaktes für eine gewisse Zeit, zum Beispiel bis zur Entscheidung über ein Rechtsmittel, zu verzichten. Dieser Verzicht wird von der Behörde auf Antrag oder von Amts wegen ausgesprochen

Bei der Aussetzung der Vollziehung entsteht üblicherweise keine Buchung, es wird lediglich eine Mahnsperre gesetzt und es können Zinsen dazu berechnet und gebucht werden. Die Zinsen werden jedoch erst nach der Aufhebung der Aussetzung gebucht.

 

Aussetzung anlegen:

Zum Anlegen einer Aussetzung geben Sie die Adresse des Debitors ein und klicken im Anschluss auf die Schaltfläche Neu. im Anschluss öffnet sich eine Auswahlliste in welcher man die Art des Zahlungsaufschubs festlegt.

clip0337

Hier wählen Sie die Option Aussetzung. Beim Anlegen des ZA-Falls wird eine ZA-Nummer vergeben. Über diese Nummer können Sie den Fall auch jederzeit wieder aufrufen.

 

Die Zuordnung der Vorgänge zum ZA-Fall und deren Verbuchung entspricht der Vorgehensweise bei einer befristeten Niederschlagung. Analog dazu wird auch der genehmigte Betrag in der Spalte Betrag genehmigt festgelegt.

 

Aussetzung anlegen, Bescheid drucken:

Die Aussetzung wird angelegt, in dem Sie in der Statuszeile auf Aussetzung buchen klicken.

 

clip0352

Im Anschluss kann ein Bescheid zur Aussetzung der Vollziehung gedruckt werden.

 

Aufhebung, Zinsen berechnen:

Um die Aussetzung aufzuheben, Klicken Sie in der Statusleiste auf Aufhebung buchen.

Nach der Aufhebung der Aussetzung können auf der Karteikarte der Zinsberechnung die Aussetzungszinsen berechnet werden.

 

Hinweis: Hatte der Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, so können auch keine Aussetzungszinsen festgesetzt werden. Bei teilweisem Erfolg sind die Zinsen, nur auf den Betrag festzusetzen, dem nicht stattgeben worden ist. Damit die Zinsberechnung in den beschriebenen Konstellationen korrekt durchgeführt werden kann, ist vor der Zinsberechnung im Reiter Vorgänge in das Feld endgültiger Aussetzungsbetrag der Betrag einzutragen, für welchen der Rechtsbehelf keinen Erfolg hatte.

 

 


Zuletzt geändert am 03.04.2025 -