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Ein Erlass bedeutet die Befreiung von einer Forderung. Bei einem Erlass wird, analog zur unbefristeten Niederschlagung, eine Abschreibung der Forderung gebucht.
Erlass anlegen:
Zum Anlegen eines Erlass geben Sie die Adresse des Debitors ein und klicken im Anschluss auf die Schaltfläche Neu. im Anschluss öffnet sich eine Auswahlliste in welcher man die Art des Zahlungsaufschubs festlegt.
Hier wählen Sie die Option Erlass. Beim Anlegen des ZA-Falls wird eine ZA-Nummer vergeben. Über diese Nummer können Sie den Fall auch jederzeit wieder aufrufen.
Die weitere Bearbeitung des ZA-Falls entspricht beim Erlass der Vorgehensweise bei der unbefristeten Niederschlagung.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.