Auszahlung an den Gläubiger

<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >>

Navigation:  Vollstreckung+ > Grundeinstellungen >

Auszahlung an den Gläubiger

Seite drucken vorherige SeiteZurück zur ÜbersichtNächste Seite

Bei externen Amtshilfeersuchen werden die vom Schuldner erhaltenen Beträge in der Regel im Bereich der Fremden Finanzmittel (FFM) vereinnahmt. Unter diesem Reiter kann festgelegt werden, wie mit den erhaltenen Einzahlungen im weiteren verfahren werden soll.

mju0107

 

Referenz-Buchung bei Zahlung auf FFM-Konto in "EA-Zahlung" ausführen:

Wurden die vom Schuldner erhaltenen Beträge, wie oben beschrieben, im Bereich der FFM vereinahmt (AR Hauptbuch Fremde Finanzmittel), kann über diese Option die automatische Referenzbuchung (ER Hauptbuch Fremde Finanzmittel) veranlasst werden. Die Referenzbuchung erfolgt im Anschluss an die Buchung der Einzahlung im Programm Ein-/Aus-Zahlung.

 

Auszahlung an den Gläubiger über "Ermittlung Gutschriften" steuern:

Wird diese Option gesetzt, wird im Programm Gut-/Lastschriften, unter Rückzahlungen über Standardbankverbindung, die Option Auszahlungen an den Gläubiger von externen Amtshilfeersuchen zur Verfügung gestellt. Aktiviert, ermittelt das Clearing die betreffenden Fälle, ohne dass in der Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger eine Bankverbindung hinterlegt ist. Voraussetzung ist, dass bei der Gläubigeradresse eine Bankverbindung als "Standard" markiert wurde.

 

Einen vom Standard abweichenden Kassentext für die Auszahlung an den Gläubiger verwenden:

Soll der Kassentext abweichend vom Standard generiert werden, kann dies hier mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Felder konfiguriert werden.

 


Zuletzt geändert am 22.10.2021 -