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Es ist möglich, ein Behördenverzeichnis einzulesen, in welchem die Behörden eingetragen sind, welche für die Postleitzahlenbereiche zuständig sind. Diese Behörden werden bei der Stapelverarbeitung den Verfahren zugeordnet. Existiert für diese Behörde noch keine Adresse in MACH finanzplus, wird sie auf Anfrage angelegt.
Die Datei kann auf Anfrage käuflich erworben werden und wird von MACH entsprechend aufbereitet.
Zuletzt geändert am 19.03.2025 - Direktlink zu dieser Seite.