Adresszusammenfassung

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Adresszusammenfassung

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Auf dieser Karteikarte findet die eigentliche Zusammenfassung von Adressen statt. Eine Zusammenfassung kann dabei entweder für bereits feststehende Adressnummern einzeln durchgeführt werden, oder die Adressen werden über verschiedene Kriterien im Adressbestand gesucht und zum Zusammenfassen vorgeschlagen.

 

erforderliche Benutzerrollen

Für beide Arten der Zusammenfassung ist eine Benutzerrolle erforderlich. Die Rolle Gezielte Zusammenfassung von 2 Adressen wird benötigt, wenn gezielt Adressen zusammengefasst werden sollen. Für die Ermittlung zusammenzufassender Adressen ist die Rolle Ermittlung, Durchführung von Adresszusammenfassungen erforderlich.

 

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Ermittlungsoptionen

gezielte Zusammenfassung von 2 Adressen

Bei der gezielten Zusammenfassung ist die Option zwei ausgewählte Personen zusammenfassen zu markieren. Im Anschluss muss die Adressnummer, welche bestehn bleiben soll in das Feld Hauptadresse und die Adresse die zusammengefasst werden soll in das Feld Unteradresse eingetragen werden. Im Anschluss ist auf Adressen ermitteln zu klicken, die weitere Verarbeitung erfolgt dann auf den Karteikarten Anzeige: Master => Unteradresse bzw. Anzeige: Unteradresse => Masteradresse - siehe Ermittlungen anschauen und Bearbeiten.

 

Ermittlung möglicher Dubletten zu einer bestimmten Adressnummer

Sollen zu einer bestimmten Adressnummer mögliche Dubletten ermittelt werden, so ist die Option für eine ausgewählte Person die zugehörigen Adressnummern finden und zusammenfassen gewählt werden. Im Anschluss ist auf Adressen ermitteln zu klicken. Welche Kriterien Voraussetzung für eine mögliche Zusammenfassung sind, muss vorab unten festgelegt werden. Die weitere Verarbeitung erfolgt dann auf den Karteikarten Anzeige: Master => Unteradresse bzw. Anzeige: Unteradresse => Masteradresse - siehe Ermittlungen anschauen und Bearbeiten.

 

Ermittlung von möglichen Dubletten über den Adressbestand

Die Ermittlung möglicher Dubletten kann über den kompletten Adressbestand oder gefiltert auf Namensbereiche durchgeführt werden. Dazu ist die Option für alle vorhandenen Personen die zugehörigen Adressnummern finden und zusammenfassen gewählt werden. Im Anschluss können optional Adressbereiche festgelegt werden. Im Anschluss ist auf Adressen ermitteln zu klicken. Welche Kriterien Voraussetzung für eine mögliche Zusammenfassung sind, muss vorab unten festgelegt werden. Die weitere Verarbeitung erfolgt dann auf den Karteikarten Anzeige: Master => Unteradresse bzw. Anzeige: Unteradresse => Masteradresse - siehe Ermittlungen anschauen und Bearbeiten.

 

Ermittlung aller Adressnummern mit der gleichen Bankverbindung

Mit der Ermittlungsoption alle Personen mit gleicher Bankverbindung werden Dubletten über die Bankverbindungen ermittelt. Als Zusammenfassungsvorschlag werden also Adressen ermittelt, welche die selbe Bankverbindung zugeordnet haben. Die weitere Verarbeitung erfolgt dann auf den Karteikarten Anzeige: Master => Unteradresse bzw. Anzeige: Unteradresse => Masteradresse - siehe Ermittlungen anschauen und Bearbeiten.

 

 

Ermittlungskriterien

 

Als Ermittlungskriterien werden die Adressbestandteile gekennzeichnet, welche bei der Ermittlung einer Dublette übereinstimmen müssen. Es stehen die unten abgebildeten Kriterien zur Verfügung. Umso mehr Kriterien ausgewählt werden, umso sicherer ist die Übereinstimmung; es werden jedoch auch umso weniger Dubletten gefunden.

 

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Vor dem Start der Ermittlung müssen diese Kriterien festgelegt werden.

 

Zusätzlich kann man vor der Ermittlung folgende Optionen wählen.

 

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Die Option Abschneiden von Leerzeichen ist immer dann empfehlenswert, wenn schon lange keine Ermittlung mehr durchgeführt wurde und es sich um keine gezielte Zusammenfassung von 2 Adressen handelt.

Mit der Option Minimale Adressnummer bleibt als Master erhalten kann festgelegt werden, dass die kleinste Adressnummer der übereinstimmenden Adressen erhalten bleibt.

Einmal Adressen ausschließen bewirkt, dass aus einer Schnittstelle angelegte Einmaladressen (z.B. aus OWI-Vorverfahren) bei der Ermittlung ausgeschlossen werden.

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -