Eingaben Mitteilungsverordnung

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Eingaben Mitteilungsverordnung

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Für die elektronische Übermittlung der Mitteilungsverordnung seit 01.01.2025 kann die Meldung über MACH finanzplus nur erfolgen, wenn bei den betroffenen Adressen die entsprechenden Angaben hinterlegt sind.

Hierfür müssen die Angaben für juristische Personen und natürliche Personen getrennt betrachtet werden:

 

Bei juristischen Personen müssen folgende Angaben vorhanden sein:

 

- bei der Rechtsstellung muss juristische Person eingestellt sein.

- bei der Steuernummer muss entweder die Steuernummer in Bescheidformat (z.B. 228/200/01137) oder die bundeseinheitliche, 13-stellige Steuernummer eingetragen sein.

 

cwo0013

 

 

Bei natürlichen Personen sind folgende Angaben einzutragen:

 

- Bei der Rechtsstellung muss natürliche Person ausgewählt sein.

- zusätzlich muss das Geburtsdatum eingetragen sein.

- bei der Steuer-ID muss folglich die Steuer-Identifikationsnummer eingetragen sein.

 

cwo0014

 

 

 

Aufgrund des Datenschutzes ist die Sichtbarkeit sowie die Bearbeitung der Steuer-ID bei natürlichen Personen nur mit der Benutzerrolle BA_STEUERID möglich.

Diese kann den entsprechenden Benutzer über die Benutzerverwaltung zugeordnet werden.

 


Zuletzt geändert am 28.01.2025 -