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Erfassen der einzelnen Rechnungsbestandteile
Mandantenübergreifende Sammelanordnungen
Aufgabe der Funktion:
Mit diesem Programm können verschiedene Buchungssätze zur einer Vorgangsnummer bzw. einer Sammelanordnungsnummer zusammengefasst werden. Dabei kann nur ein Adressat hinterlegt werden.
Der Unterschied bei der Eingabe zwischen einer Split- und einer Sammelanordnung ist der, dass in einer Sammelanordnung mehrere Forderungs- und/oder Verbindlichkeiten Konten gebucht werden können, in einer Splitanordnung jedoch nur eines. Werden also im Erfassungsdialog mehrere Forderungs-/ Verbindlichkeiten Konten erfasst, so fasst das Programm alles die Buchungsanteile zu einem Konto zu Splitbuchungen zusammen, die entstehenden Vorgänge wiederum zu einer Sammelanordnung.
Besonderheiten im Vergleich Punkt Ein- /Ausgangsrechnungen:
Die Eingabefelder und Dialoge haben grundsätzlich dieselbe Bedeutung und dieselbe Funktion wie bei den Ein-/Ausgangsrechnungen.
Dabei gelten jedoch die Eingabefelder auf der Ausgangsmaske für sämtliche Buchungssätze der Split- bzw. Sammelanordnung. Dies bedeutet, dass auf dieser Maske nur die Dinge angegeben werden, die für alle Buchungssätze gleich sind.
Der Gesamtbetrag stellt die Brutto-Summe aller Einzelbeträge dar.
In dieser Ausgangsmaske werden keine Konten und KLR-Informationen hinterlegt.
Die Perioden können nur nach einer Periodenverteilungsart definiert werden, da die Einzelbeträge erst bei den Einzelbuchungen erzeugt werden.
Laden einer Sammelanordnung
Bereits gebuchte Sammelanordnungen können für das Erstellen einer Kopie über die Option SAO laden geladen werden. Damit kann der Sachbearbeiter einmal gebuchte Sammelanordnungen für künftige Buchungen immer wieder verwenden. Nach dem Laden können die einzelnen Buchungszeilen bei Bedarf angepasst werden.
Falls aus der gebuchten zu ladenden Sammelanordnung zwischenzeitlich einzelne Vorgänge storniert oder korrigiert wurden, werden diese Vorgänge nicht mit in die Kopie geladen. Welche Vorgänge betroffen sind, steht auch in der Meldung.
Zuletzt geändert am 28.07.2022 - Direktlink zu dieser Seite.