<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Ermächtigungsübertragung |
![]() ![]() ![]() ![]() |
mögliche Ermächtigungen ermitteln
Aufgabe der Funktion:
Oftmals lässt sich bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht mit Gewissheit absehen, ob die veranschlagten Ermächtigungen für Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden können. Die zügige Durchführung solcher Vorhaben könnte gefährdet werden, wenn zur weiteren Inanspruchnahme der Ermächtigungen diese erst neu im Haushaltsplan veranschlagt werden müssten. Aus diesem Grund können diese, nicht in Anspruch genommenen Mittel, in das Folgejahr als Ermächtigungsübertragung (ETÜ) übertragen werden.
Im Gegensatz zu den kameralen Haushaltsresten wirken sie Ermächtigungen nicht auf das Jahresergebnis des Haushaltsjahres aus, lediglich auf den Plan des folgenden Haushaltsjahres. Die Ermächtigungen erhöhen im neuen Jahr die verfügbaren Mittel der Produkt-Sachkonten.
Achtung: Falls Mittel auf den Produktsachkonten durch Aufträge gebunden sind sollten diese zuerst vorgetragen werden.
Auf der Karteikarte Stapelauswahl werden die bereits gebildeten Stapel angezeigt. Anhand der Farbe wird angezeigt, ob ein Stapel bereits verbucht wurde oder nicht. Über das Suchfeld kann nach einem Text in der Beschreibung des Stapels gesucht werden.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.