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Aufgabe der Funktion:
Wenn festgestellt wird, dass keine weiteren Buchungen auf den Ergebniskonten mehr gebucht werden müssen, werden mit dieser Funktion die Salden auf den Ergebniskonten festgestellt und gegen das GuV-Konto gebucht. Dieser Vorgang ist notwendig um die Schlussbilanz erstellen zu können, muss daher unbedingt vor dem Abschluss der Bilanz erfolgen. Vor der Verwendung der Funktion wirde geprüft, ob die GuV Konten für das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis korrekt im Konterahmen angelegt wurden. Konteneigenschaften
Damit sichergestellt ist das keine weiteren Buchungen auf den Ergebniskonten mehr erfolgen, sollte der Abschlussstatus des Buchjahres auf vorläufigem Jahresabschluss stehen. Damit können "normale Bewirtschafter" keine Anordnungen mehr im Jahr durchführen Status verwalten. Prüfen Sie bitte auch ob sämtliche Anordnungen in die Kasse integriert sind bevor Sie die Salden verbuchen. Unbedingt zu verteilen sind auch unverteilte Buchungen, d.h. Buchungen auf Ergebniskonten ohne Zuordnung zu einem Produkt unverteilte Buchungen.
Falls es dennoch erforderlich ist, weitere Buchungen auf Ergebniskonten durchzuführen, kann der Saldenabschluss nochmal durchgeführt werden. Falls zu diesem Zeitpunkt der Abschluss der Bilanz bereits gebucht sein sollte, muss dieser auch nochmals durchgeführt werden.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.