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Aufgabe der Funktion:
Neben der unterjährigen Einzelwertberichtigung von Forderungen im Rahmen des Moduls Zahlungsaufschub (Niederschlagung, Erlass) besteht die Möglichkeit am Ende des Jahres Kleinbeträge auszubuchen. Unter den Kleinbeträgen versteht man offene Posten, bei denen die Beitreibung aufgrund des niedrigen Ausstandes nicht verhältnismäßig wäre. Ebenso fallen unter die Kleinbeträge offene Verbindlichkeiten und Überzahlungen.
Zusätzlich zu den Kleinbeträgen müssen die Verwaltungen Ihre Forderungen bewerten, drohende Ausfälle abschätzen und die Summe der Forderungen auf den Konten berichtigen. Dies nennt man Pauschalwertberichtung.
ACHTUNG: die Quotenkorrektur und die Rechnungsabgrenzung müssen vor den Kleinbeträgen gebucht werden.
Zuletzt geändert am 05.06.2020 - Direktlink zu dieser Seite.