Pauschaltwertberichtigung

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Pauschaltwertberichtigung

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Die Pauschalwertberichtigung ist eine Vereinfachung der Wertberichtigung von Forderungen und eine Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann mit der Pauschalwertberichtigung der Teil der Forderungen, der erfahrungsgemäß ausfällt, ohne Einzelnachweis berichtigt werden. Nach Durchführung der Einzelwertberichtigungen ist am Bilanzstichtag zwar noch nicht klar, welche weiteren Forderungen im einzelnen noch ausfallen werden, jedoch ist auf Grund der Erfahrungswerte gesichert, in welcher Höhe ein Teil vom noch bestehenden Forderungsgesamtbetrag voraussichtlich nicht realisiert werden kann.

Die Pauschalwertberichtigung nach Buchungsregelungen der kommunalen Doppik entspricht der in der kameralen Haushaltswirtschaft durchgeführten Globalbereinigung. Die Pauschalwertberichtigung ist im Rahmen der Jahresabschlusstätigkeiten und bei der Aufstellung des Haushaltsplanes durchzuführen.

 

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Stapel erstellen:

Bei mehreren Mandanten innerhalb einer Kasse, empfehlen wir Ihnen die Stapel der Pauschalwertberichtigung immer getrennt für die Mandanten zu erstellen. Falls Sie dieselben Forderungskonten (gleiche Nummerierung) bei unterschiedlichen Mandanten verwenden, kann dies sonst leicht zu Verwechslungen führen.

Analog zu den Kleinbeträgen können Sie auch hier nach Forderungskonten filtern. Ebenfalls können Sie die Summen der Forderungen noch auf Abgabearten eingrenzen. Üblicherweise sollte man hier die Gesamtsummen ermitteln, also alle Abgabearten mit berücksichtigen.

Nach der Ermittlung kann man in der Spalte in % sehen, wie viel am Gesamtvolumen der Forderungen des Kontos offen sind.

 

Im Datengitter der Ermittlung können Sie nun die Konten markieren, welche im Stapel bearbeitet werden sollen, anschließend können Sie den Stapel bilden.

 

Festlegen der Höhe der Pauschaltwertberichtigung:

Die Höhe wird auf der Karteikarte Stapelverwaltung festgelegt.

Stapelverwaltung

 

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -