Mitteilungsverordnung

<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >>

Navigation:  Bewirtschaftung+ > tägliche Arbeiten > Ein-/ Ausgangsrechnungen >

Mitteilungsverordnung

Seite drucken vorherige SeiteZurück zur ÜbersichtNächste Seite

Behörden und andere öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind verpflichtet, Mitteilungen an die Finanzbehörden zu übersenden. Insbesondere Zahlungen über der Bagatellgrenze in Höhe von 3.000 €, wenn der Zahlungsempfänger nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeiten gehandelt hat, oder soweit die Zahlung nicht auf das Geschäftskonto des zahlungsempfängers erfolgt.

Seit 01.01.2025 sind diese Sachverhalte dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln Übermittlung Mitteilungsverordnung.

 

Für die elektronische Übermittlung sind die Vorgänge als mitteilungspflichtig zu kennzeichnen und in diesem Zuge sind auch der Rechtsgrund und der Zahlungsgrund sowie weitere Angaben bei der Buchung mitzugeben.

Hierfür ist der Dialog MitteilungsVO in der Anordnungsmaske zu nutzen.

 

cwo0001

 

Es ist eine der folgenden Rechtsgrundlage zu wählen:

 

§ 2 MV Allgemeine Zahlungsmitteilungspflicht: Hierbei handelt es sich um die Rechtsgrundlage für o.g. Zahlungen.

§ 3 MV Rundfunkanstalten: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Honorare für Leistungen freier Mitarbeiter mitzuteilen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung , Herstellung oder Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen erbracht     werden.

§ 5 MV Flurbereinigungsbehörden: Die Flubereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.

§ 13a MV Billigkeitsleistungen: Hierbei hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bewilligte Leistungen gem. § 13a MV mitzuteilen.

 

 

Die überwiegend genutzte Rechtsgrundlage ist § 2 MV Allgemeine Zahlungsmitteilungspflicht. Hierunter fallen folgende Zahlungsgründe, welche im Dialog MitteilungsVO entsprechend auszuwählen sind:

 

Zahlungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale): Hierbei handelt es sich um die steuerfreien Aufwandsentschädigungen, welche im Zuge eines Ehrenamts oder einer Nebentätigkeit bezahlt werden. Sofern es sich um Zahlungen für nebenberufliche Tätigkeiten gem. § 3 Nr. 26 EStG handelt ist dies zusätzlich mit dem Haken begünstigte Tätigkeit nach §3 Nr. 26 EStG zu kennzeichnen.

Zahlungen an Abgeordnete

Zahlungen an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen: Hierbei handelt es sich um die Sitzungsgelder der Stadt- bzw. Gemeinderäte.

Mietzahlungen: Erfolgen Mietzahlungen an eine natürliche Person, so ist zusätzlich die Lage des Objektes mitzugeben.

Zahlungen Hochschulsport

Zahlungen an Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer

Zahlungen an Strafgefangene

Stipendien

Zahlungen die keiner konkreten Gegenleistung an die Behörde zugeordnet werden können, Subventionen oder Fördermittel: Bei diesem Zahlungsgrund ist zusätzlich ein Zahlungsgrund einzutragen.

Sonstiges: Bei diesem Zahlungsgrund ist der entsprechende Grund der Zahlung einzutragen.

 

cwo0002

 

Handelt es sich bei der mitteilungspflichtigen Buchung um eine Vorauszahlung bzw. um einen Abschlag, dann ist der Haken Vorauszahlung zu setzen. Vorauszahlungen werden ebenfalls an das FInanzamt übermittelt, sofern alle geleisteten Zahlungen in Summe im Kalenderjahr die bagatellgrenze von 3.000 € übersteigen.

 

Wiederkehrende Bezüge können ebenfalls als solche gekennzeichnet werden. jedoch werden die separaten Fälligkeiten in MACH finanzplus über Ratenverteilung eingebucht, so dass von diesem haken abgesehen werden kann.

 

 

Über den Button Übernehmen werden die Daten für die Buchung gespeichert. Sind die Daten fehlerhaft, so können diese über den Button Daten löschen wieder herausgenommen werden.

 

 

Vor Implementierung des Dialogs MitteilungeVO konnte den Vorgängen das Kennzeichen MV mitgegeben werden.

Muss bei diesen Vorgängen für die elektronische Übermittlung noch die Rechtsgrundlage sowie der Zahlungsgrund hinterlegt werden, so können diese Vorgänge in der Anordnungsmaske mit Buchungstyp Änderung geladen werden.

Sollen bereits integrierte Vorgänge im Nachgang als mitteilungspflichtig gekennzeichnet werden, so muss dies über den Buchungstyp Umbuchung erfolgen. D.h. der bisherige Vorgang wird komplett in Abgang genommen und es wird ein neuer Vorgang verbucht.

 

 

Der Dialog MitteilungsVO ist in den Programmen Split & Sammelanordnung, Adress-Sammelanordnung und Gebührenbescheide erfassen analog anzuwenden.


Zuletzt geändert am 24.01.2025 -